Einzelpersönlichkeiten
Einzelpersönlichkeiten sind Personen, die der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind und alle zwei Jahre im Rahmen der Vollversammlung berufen werden.
Einzelpersönlichkeiten sind Personen, die der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind und alle zwei Jahre im Rahmen der Vollversammlung berufen werden.