Der erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz wurde durch den Landkreis Forchheim an den Kreisjugendring Forchheim übertragen.
Der gesetzliche Auftrag des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ergibt sich aus § 14 SGB VIII:

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Daraus ergibt sich die Aufgabe, die jungen Menschen zu schützen, Gefährdungen durch präventive Maßnahmen vorzubeugen oder zu verringern und auf die Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften hinzuwirken.

Ziele:
Die Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes lassen sich allgemein unter dem Begriff der Lebenskompetenzförderung von jungen Menschen zusammenfassen. Konkret heißt das, dass Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen,

• sich selbst vor gefährdenden Einflüssen zu schützen,
• kritik- und entscheidungsfähig zu werden, sowie
• Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.